Pro Velo beider Basel lancierte heute die Petition «für eine sichere Veloroute auf dem Lu-zernerring». Vor beinahe zwei Jahren, am 13. April 2021, ereignete sich dort ein tödlicher Unfall: Ein Lastwagen erfasste auf der Höhe der Burgfelderstrasse eine Velofahrerin und ver-letzte diese tödlich. Die Velofahrerin war auf einer offiziellen Velorouten unterwegs. Am Unfallort fehlt ein Velostreifen genau dort, wo zwei Autospuren auf eine Spur reduziert werden. Dies stellt für Velofahrende eine tödliche Gefahr dar, worauf Pro Velo bereits seit Jahren hinweist. Doch auch zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall wurde die tödliche Gefahrenstelle noch nicht saniert. Deshalb sammelt Pro Velo nun Unterschriften für eine Petition an den Grossen Rat und den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
Ein von der Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, dass die Umwandlung einer Autospur in eine gemischte Velo- und Busspur die sicherste Lösung ist, wobei es während gewisser Stunden einen Rückstau für den Autoverkehr geben könnte. Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Sicherheit von Velofahrenden höher gewichtet wird als die Vermeidung von eventuellen temporären Auto-Rückstaus. Verlangt werden durchgehende Velomassnahmen (Velo-Bus-Spur oder Velostreifen) zwischen Hegenheimerstrasse und Flughafenstrasse und eine Fahrstreifenreduktion bei der Kreuzung Burgfelderstrasse, sodass der rechte Fahrstreifen exklusiv den Velos, dem Bus und den Rechtsabbiegern zur Verfügung steht. Als Begleitmassnahmen sollen weiter eine Aufstellfläche für Velos vor der Ampel am Luzernerring sowie vorgezogene Haltebalken oder Aufstellflächen in der Burgfelderstrasse auf beiden Seiten des Luzernerrings eingerichtet werden.
Das nationale Veloweggesetz verlangt, dass Velowege frei und sicher mit dem Velo befahren werden können. Das kantonale Umweltschutzgesetz hält fest, dass umweltfreundliche Verkehrsmittel zu bevorzugen sind und Verkehrsteilnehmende vor Gefährdungen geschützt werden sollen.
Die Unterschriften sollen am 13. April 2023, genau zwei Jahre nach dem Todesfall, dem Grossen Rat und dem Regierungsrat übergeben werden.