Kaphaltestelle: Velofahrer freigesprochen

10. März 2020:

Die Strafanzeige wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs wurde abgewiesen, weil dem Verunfallten keine Schuld nachgewiesen werden kann. Polizei und Staatsanwaltschaft sollten ihre bisherige Praxis überprüfen und die Behörden sollten endlich auch in der Region Basel für sichere behindertengerechte Tramhaltestellen sorgen.

Die juristische Einordnung des (noch nicht rechtskräftigen) Urteils muss noch erfolgen, Pro Velo hofft aber, dass Staatsanwaltschaften nicht mehr automatisch teure Strafanzeigen gegen Verunfallte ausstellen, obwohl keine Schuld nachgewiesen werden kann. Bisher bezahlten die Velofahrenden oft mehrere hundert Franken, auch wenn sie ohne nachweisbare eigene Schuld gestürzt waren. Einsprachen blieben selten, weil dadurch noch viel grössere Kosten drohten. Auch Rechtsschutzversicherungen hatten aus demselben Grund kein Interesse an einem Rekurs. Der heutige Entscheid zeigt nun, dass sich eine Einsprache lohnt, wenn man nicht offensichtlich fahrlässig gehandelt hat.

Politisch bedeutsam ist der Entscheid, weil er indirekt bestätigt, dass Kaphaltestellen ohne Velomassnahmen für Velofahrende ein vom Staat verursachtes Risiko darstellen. Pro Velo und VCS kämpfen in unserer Region seit Jahren gegen solche Velofallen. Wo immer möglich, müssen lokale Umfahrungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem sollen die Betreiber möglichst rasch für sicherere Geleise mit Gummifüllungen sorgen. Die beste Lösung wäre aber, endlich die Trams so auszurüsten, dass, wie in anderen Städten auch, am Rand mehr Platz für Velos bleibt. BVB und BLT müssen bei den anstehenden Trambeschaffungen zwingend Trams mit Schiebetritten bestellen.

Der betroffene Velofahrer war letzten Sommer bei trockener Strasse gestürzt, als er -rechtlich völlig korrekt – zwischen die Geleise wechseln wollte, um den engen Canyon am Strassenrand zu vermeiden. Dass er dabei in der Schienenrille zu Fall kam, konnte ihm nun also nicht angelastet werden.

Auskunft:

–  Anina Ineichen, Juristin und Co-Präsidentin, Tel. 079 406 46 57

–  Martin Dumas, Jurist und Vizepräsident, Tel. 076 309 26 05

–  Roland Chrétien, Geschäftsführer, Tel. 079 833 40 02