Fuss- und Veloverbindung Bruderholz

24. Oktober 2018:

Pro Velo bedauert die ablehnende Haltung der Regierung für eine vernünftige und sichere Veloverbindung aufs Bruderholz via Wolfschlucht. Die Antwort der Basler Regierung auf einen Anzug von Otto Schmid (SP) drückt Bedenkenträgerei, Mut- und Visionslosigkeit aus.

Schmid gab mit seinem Vorstoss dem Bedürfnis einer grossen Zahl von Velofahrenden nach Legalisierung der heute schon bestehenden, aber mit einem Fahrverbot belegten Strecke Ausdruck. Das Wegstück weist gegenüber alternativen Routen viele Vorteile auf: es hat keinen Autoverkehr, ist direkt, weist eine homogene Steigung auf, und im Sommer ist es angenehm schattig. Eigentlich die ideale Veloroute. Die Regierung aber möchte nicht einmal von Schmids Anliegen, die Öffnung zumindest bergwärts zu legalisieren, etwas wissen. Stattdessen stellt sie für den St. Nimmerleinstag eine enge und verwinkelte Route via Wolfschluchtweglein und Lerchenstrasse in Aussicht. Ironischerweise macht die Regierung gegen die gewünschte Öffnung der Wolfschluchtpromenade zu geringe Breiten geltend! Beobachtungen vor Ort machen klar, dass die Breiten für die niederen Frequenzen von Fuss- und Veloverkehr problemlos ausreichen und dass bei Bedarf auch noch Platz für Verbreiterungen vorhanden ist. Vergleicht man Breiten, Frequenzen und mögliche Geschwindigkeiten mit z.B. der Solitude oder dem Birskopfsteg, ist weit und breit kein Problem erkennbar für die Velo-Zulassung in der Wolfschlucht bergwärts. Im Gegenteil würde eine solche gar die soziale Sicherheit verbessern helfen. Binningen macht seit ein paar Jahren nur gute Erfahrungen mit der Velozulassung auf dem schmalen Weg zur Margarethenkirche. Dieser ist deutlich steiler, für Velos aber in beide Richtungen zugelassen – ganz ohne Beanstandungen, Reklamationen oder Unfälle.

Auskunft

Roland Chrétien, Geschäftsführer, Tel. G 061 363 35 35, Tel. P 061 721 99 13, roland.chretien@pro-velo.ch