Häufige Fragen

1. Veloinfrastruktur und Velowege

Wir von Pro Velo sind stets mit den Behörden in Kontakt und nehmen Meldungen zu Gefahrenstellen auf verschiedene Arten entgegen. Wir schauen uns die Einträge auf Bikeable regelmässig an und leiten diese Anliegen weiter. Hier kannst du uns Gefahrenstellen auch direkt melden.

Allgemein gilt: Situation am besten fotografisch oder per Video festhalten. Bei Verstössen wie z. B. falsch parkierten Autos am besten von einer zweiten, möglichst nicht verwandten, Person bezeugen lassen. 
(Wo kein Halteverbot markiert ist, darf zum Güterumschlag kurz (ca. 5 Minuten) angehalten werden). 
Ordnungsbusse 222: Parkieren auf einem Radstreifen bis 60 Minuten: CHF 120, Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird: CHF 80.)
 

BASEL-STADT
Dienst für Verkehrssicherheit:
KapoVrk.verkehrssicherheit@jsd.bs.ch, Tel. 061 267 81 61

Für wiederholt falsch parkierte Fahrzeuge: kapo.vo@jsd.bs.ch

Für momentanes Ärgernis: Tel. 061 267 71 11 (Einsatzzentrale Polizei)

Beanstandungen, Fragen, Vorschläge an die Basler Verkehrsbetriebe: info@bvb.ch

BASELLAND
Polizei – Abteilung Verkehrssicherheit: 
pol.vs@bl.ch, Tel. 061 553 39 10 oder örtliche Polizeiposten

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde 

Beanstandungen, Fragen, Vorschläge an die BLT: info@blt.ch

BASEL-STADT
Ansprechperson beim Bau- und Verkehrsdepartement:
rolf.siegenthaler@bs.ch, Tel. 061 267 92 68

BASELLAND
Projektleitung Radrouten (Tiefbauamt):
armin.schmauss@bl.ch, Tel. 061 552 90 48

BASEL-STADT
Tiefbauamt: Markierung, Signalisierung, Strassenunterhalt: tba-betrieb@bs.ch, Tel. 061 267 11 33

BASELLAND
Kantonsstrassen – Tiefbauamt:
tiefbauamt@bl.ch, Tel. 061 552 54 84

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde 

BASEL-STADT
Baustellen-Polizei:
kapo.baustellen@jsd.bs.ch, Tel. 061 267 81 50

BASELLAND
Kantonsstrassen – Polizei, Abteilung Verkehrssicherheit: 
pol.vs@bl.ch, Tel. 061 553 39 10 oder örtliche Polizeiposten

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde

BASEL-STADT
Unterhalt von Strassen, Signalen, Markierungen und Trixi-Spiegeln:
tba-betrieb@bs.ch, Tel. 061 338 89 89

BASELLAND
Kantonsstrassen – Tiefbauamt:
tiefbauamt@bl.ch, Tel. 061 552 54 84

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde 





BASEL-STADT
Sauberkeitshotline, info.stadtreinigung@bs.ch, Tel. 061 385 15 15

BASELLAND
Kantonsstrassen – Tiefbauamt:
tiefbauamt@bl.ch, Tel. 061 552 54 84

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde 

BASEL-STADT
Stadtgärtnerei: 
bvdsf@bs.ch, Tel. 061 267 67 36

BASELLAND
Kantonsstrassen – Tiefbauamt: 
tiefbauamt@bl.ch, Tel. 061 552 54 84

Gemeindestrassen: betreffende Gemeinde 

2. Neues Recht

Ja, dies hat der Bundesrat im Mai 2020 bestimmt und gilt seit Anfang 2021, jedoch nur mit entsprechender Signalisation und nur, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Hier gehts zum Überblick der neuen Bestimmungen für Velofahrende.
Und hier findest du einen weiterführenden Artkel von Basel unterwegs: Rot ist nicht gleich Rot. 

Ja, dies hat der Bundesrat im Mai 2020 entschieden und gilt seit dem 1. Januar 2021. Kinder bis 12 Jahre dürfen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Trottoirs fahren: Nämlich nur dort, wo Radstreifen und Radwege fehlen. Sie müssen rücksichtsvoll fahren und den Fussgänger*innen den Vortritt lassen.
Hier gehts zum Überblick der neuen Bestimmungen für Velofahrende.

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage bietet auch Pro Velo Schweiz.

Bei Cargovelos gibt es keine Limite mehr für das Alter der transportierten Kinder. Gemäss Auskunft des Bundesamts für Strassen Astra sind gemäss der seit 19.1.19 geltenden Regelung beim Transport von Personen mit Cargovelos nur noch die Herstellerangaben sowie Art. 68 VRV (dieser bezieht sich allerdings auf Anhänger!) zu beachten. Hier besteht ein gewisser Widerspruch zu Art. 63 VRV, Absatz 3, Buchstabe d, welcher „auf speziell eingerichtetem Fahrrad zwei Kinder zulässt (zusätzlich zu einem Kind im Kindersitz gem. Absatz 4). Zum Mitfahren auf Velos im Allgemeinen s. ebenfalls Art. 63 VRV.

Der Bund verfolgt das Ziel, den aktiven Verkehr („Langsamverkehr“) stärker zu fördern. Damit schlägt er einige neue Regelungen vor. Eine aktuelle Übersicht findet sich hier.

3. Sicherheit und Velofahren lernen

Pro Velo bietet viele Velofahrkurse an. Hier lernen Kinder, wie sie sich sicher im Verkehr verhalten. Dazu sollten sie bereits fahren und auf- und absteigen können. Wie man jemandem Velofahren beibringt, hat Pro Velo Zürich in einer Broschüre sehr gut beschrieben.

Sie können nicht Velo fahren und möchten es lernen. Nutze unsere Angebote zum Lernen in einer kleinen Gruppe oder im Privatunterricht. Pro Velo bietet auch zahlreiche Kurse für Erwachsene an. Zum Selberlernen hat Pro Velo Zürich eine Wegleitung erstellt. Pro Velo beider Basel hat diese angepasst und hier veröffentlicht.

Der VCS hat dazu eine Informations-Broschüre erstellt. In der Broschüre «Sicher und entspannt durch die Mitte» sind Sicherheitstipps über das Verhalten im Kreisel enthalten. Die Information eignet sich bestens zum Verteilen an Aktionstagen oder im Schulunterricht. Die Broschüre können Sie hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk bestellen.

Viele Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder, wenn diese auf der Strasse auf ihren Fahrzeugen herumrollen. Hilfestellungen finden Sie dazu in der Broschüre «wenn Kinder Räder bekommen». Die Broschüre des VCS versorgt Sie mit Informationen und Tipps zum Umgang mit rollenden Spielgeräten und Kinderfahrzeugen, also vom Laufrad bis zum Kindervelo. Die Broschüre können Sie hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk bestellen.

Pro Velo Schweiz hat gemeinsam mit dem Nutzfahrzeugverband ASTAG eine reich bebilderte Broschüre zu den Gefahren des toten Winkels und zu sicherem Fahrverhalten erarbeitet. Das Heft eignet sich für Kinder wie für Erwachsene. Die Broschüre können Sie hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk bestellen.

Velofahren macht Spass und ist gesund. Vor allem dann, wenn Sie sicher unterwegs sind. Wie das geht, zeigt Ihnen eine kleine Publikation von Pro Velo Schweiz und Vivao Sympany. Dort finden Sie 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Die Broschüre können Sie hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk bestellen. Zusätzlich stellt auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung nützliche Tipps online bereit. Diese finden Sie hier.

Das Velojournal hat dazu einen nützlichen Überblicksartikel verfasst. Diesen findest du hier.

Ausserdem gibt es dazu auch ein Quiz mit dem Titel „Wie gut kenne ich die Veloregeln?“. Dieses eignet sich auch zum lernen.  Zum Quiz von Pro Velo Zürich…

4. Freizeit und ÖV

Pro Velo beider Basel hat eine Rennvelogruppe und eine Tourengruppe. Sie freuen sich auf neue Gesichter. 

Radwandern verbindet auf angenehme Weise Naturerlebnis, Reisen, wohltuende Bewegung und Entspannung. Damit die Tour nicht zur Tortur wird, hat Pro Velo eine Broschüre mit dem Titel «Tipps für sicheres Radwandern» erstellt. Die Broschüre kannst du hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk  bestellen.

Velos können im Selbstverlad in den meisten Zügen und ausserhalb der Stosszeiten in Trams und Bussen kostenpflichtig mitgenommen werden.

Tarifverbund Nordwestschweiz:
Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen Transportunternehmen ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten möglich und sofern genügend Platz vorhanden ist (Entscheid liegt beim Fahrpersonal). 
Für das Velo ist der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Die Familienvergünstigungen (Junior- Karte/Kinder-Mitfahrkarte) gelten auch für Velos. Hier die offiziellen Infos des TNW Verbundes.

SBB: 
Selbstverlad: Für kurze Strecken für das Velo ein 1/2-Billett 2. Klasse. Für längere Strecken eine Velotageskarte für 14.- Franken. Eine Velo-Multitageskarte mit 6 frei wählbaren Tagen gibt es für 84.- Franken, einen nicht-übertragbaren Jahrespass für 240.-. Auf gewissen Strecken ist eine Reservation nötig. Hier die Infos der SBB dazu. Velos von Kindern werden im Familienverband mit der Juniorkarte gratis befördert. Ab dem Jahr 2022 hat die SBB einige Verbesserungen aufgegleist, eine Übersicht gibt es beim Velojournal.
Veloversand: Für 18.- wird dein Velo per Lastwagen an ausgewählte Zielbahnhöfe transportiert.
Weitere Infos zum Velotransport bei den SBB gibt es hier.

Europa:
Die Möglichkeiten für den Velotransport in den Zügen innerhalb von Europa verschwinden leider zusehends. Das Angebot ändert sich laufend. Informationen zum Veloverlad im Ausland finden Sie einerseits bei den SBB oder aber direkt beim ausländischen Bahnunternehmen.

5. Veloabstellplätze

BASEL-STADT:
Veloparkfelder auf Allmend: mobilitaet@bs.ch, 061 267 85 56

BASEL-LANDSCHAFT:
Bei den Gemeinden

Basel-Stadt: §14 BPV, Ausführungsbestimmungen, Buchstabe r): „Keine Baubewillung nötig für in Vorgärten erstellte Velounterstände mit einer maximalen Grundfläche von 10m2 und einer maximalen Höhe von 2 m, soweit sie nicht mehr als ein Drittel der Fläche des Vorgartens bedecken und die betroffene Liegenschaft sich weder in der Stadt- oder Dorfbild-Schutzzone befindet noch im Denkmalverzeichnis aufgeführt ist“.

Baselland: §94 RBV, Buchstabe i: Keiner Bewilligung bedürfen „freistehende Velounterstände in Leichtbauweise ausserhalb von Kernzonen, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie Quartierplanperimetern, sofern sie eine Höhe von 1,50 m und eine insgesamte Grundfläche von 6 m2 pro Parzelle nicht überschreiten“.

 
BASEL-STADT: Ja, das verwaltungsinterne Vorgehen und die Kriterien hierfür sind definiert. Die Informationen hierzu sind hier abrufbar.
 
BASEL-LANDSCHAFT: Unterschiedlich, je nach Gemeinde.
BASEL-STADT:
Folgende Punkte sollten erfüllt sein: 
  • Nachweis, dass auf Privatareal keine Veloabstellplätze eingerichtet werden können und nur eine ungenügende Anzahl Veloabstellplätze auf Privatareal vorhanden ist;
  • In der Nähe sind keine ausreichenden Kapazitäten bei bestehenden Veloabstellplätzen auf All-mend vorhanden;
  • Nachweis, wie gross der Bedarf für Veloabstellplätze auf Allmend als Ergänzung von allfällig vorhanden Veloabstellplätzen auf Privatareal ist;
  • Die vorhandene Trottoirfläche ist für das Abstellen von Velos zu klein. Bleibt ein Durchgang von mindestens 1,5 m frei, so dürfen Velos auch auf dem Trottoir abgestellt werden. 
Das Amt für Mobilität verifiziert bei Bedarf zusätzlich die örtliche Situation mittels Zählung der abgestellten Velos zu verschiedenen Tageszeiten. 
Die schriftlich definierten Kriterien wurden im 2018 festgelegt und haben nach wie vor Gültigkeit. 
 
BASEL-LANDSCHAFT:
Unterschiedlich, je nach Gemeinde.

6. Cargovelo, E-Velo und Anhänger

Jede Transportvariante, jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Es ist schwierig, im Angebotsdschungel den Überblick zu behalten. Deshalb hat der VCS einen Ratgeber als Hilfestellung erarbeitet. Der Ratgeber bietet eine Übersicht über die vielfältigen Möglichkeiten für den Transport mit dem Velo. Welches Gefährt deckt welche Bedürfnisse am besten ab? Die Broschüre können Sie hier herunterladen, oder gratis beim Velokiosk  bestellen.

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage bietet auch Pro Velo Schweiz.

Bei Cargovelos gibt es keine Limite mehr für das Alter der transportierten Kinder. Gemäss Auskunft des Bundesamts für Strassen Astra sind gemäss der seit 19.1.19 geltenden Regelung beim Transport von Personen mit Cargovelos nur noch die Herstellerangaben sowie Art. 68 VRV (dieser bezieht sich allerdings auf Anhänger!) zu beachten. Hier besteht ein gewisser Widerspruch zu Art. 63 VRV, Absatz 3, Buchstabe d, welcher „auf speziell eingerichtetem Fahrrad zwei Kinder zulässt (zusätzlich zu einem Kind im Kindersitz gem. Absatz 4). Zum Mitfahren auf Velos im Allgemeinen s. ebenfalls Art. 63 VRV.

 

Deutschland: Kein Kinderanhänger am schnellen E-Velo erlaubt.

Frankreich: Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.

Österreich: Ein rotes Rücklicht am Anhänger. Wenn breiter als 60 cm: zwei Rücklichter.

Italien: Ein rotes Rücklicht am Anhänger.

Quelle: Veloplus. Bitte melde uns falsche und fehlende Angaben, merci.

Dazu haben wir dir ein Info-Blatt zusammengestellt, welches unseren momentanen Wissensstand abbildet. Du findest dieses hier.

Infos zu Helmpflicht, Geschwindigkeiten und weiteres findest du hier bei Pro Velo Schweiz.

Diese können beim Amt für Mobilität beantragt werden.  

7. Velounterhalt, Miete, Diebstahl

Wir zeigen es euch auf dem Stadtplan!
Falls ihr weitere Stellen mit Luft und Schläuchen kennt, bitte bei uns melden
Der Kanton hat die Pumpstationen ebenfalls auf einer Karte festgehalten. 

Wir zeigen es euch auf dem Stadtplan!
Falls ihr weitere Stellen mit Luft und Schläuchen kennt, bitte bei uns melden

In Basel gibt es noch kein flächendeckendes Vermietsystem. Mietmöglichkeiten von Velos und sonstigen Fahrzeugen sind:
Rent a Bike
Pick-e-Bike
Carvelo2go
E-Trotti: Wechselnde Anbieter
Rikscha Basel

Velo-Diebstahl ist ein grosses Ärgernis! Gleichzeitig ist die Rückführquote gestohlener Velos klein.
Zur Vorbeugung von Diebstahl und zur Erleichterung der Rückführung gestohlener Velos empfiehlt Pro Velo:

– Velo wenn immer möglich in einem abschliessbaren oder überwachten Raum einstellen (Keller, Garage, Abstellraum, Velostation usw.).
– Velo nicht nur ab-, sondern auch anschliessen.
– Rahmennummer, Marke und Farbe des Velos notieren.
– Velos können (z.T. gegen Gebühr) bei privaten Registern eingetragen werden (vgl. Links).
– Diebstahl bei der Polizei anzeigen und der persönlichen Diebstahlversicherung melden.

Versicherung: Fahrräder sind üblicherweise in der Hausratversicherung versichert. Die Versicherungsgesellschaft kann jedoch unter Umständen Fahrraddiebstahl aus der Deckung streichen. Vorsicht bei (schnellen) E-Bikes: Diese fallen möglicherweise aufgrund ihrer Geschwindigkeit aus der Deckung. Es lohnt sich, im Versicherungsvertrag das Kleingedruckte zu prüfen.
Weitere wertvolle Tipps gibt es hier:

Stopp Veloklau – Pro Velo Zürich
Link zu Pro Velo Schweiz
Veloschlösser im Härtetest
Velodiebe austricksen – Velojournal
Velokampagne 2022 Polizei Basel

Besuche zu dem Thema die Seite der Kantonspolizei Basel-Stadt.
In Baselland bei Werkhof oder Gemeindepolizei nachfragen.

8. Verbände und Beratung