Rechtsfälle: wieso wir fürs Velo kämpfen

Es genügt nicht, bei der Verwaltung nur Verbesserungen zu verlangen. Teilweise müssen solche rechtlich bei oberen Instanzen eingefordert werden. Die Beispiele zeigen, dass es nötig und wichtig war, hier einzusprechen:

Klingentalstrasse: Gegenverkehr für Velos in Einbahnstrasse bleibt: Das Amt für Mobilität wollte zugunsten einer eigenen Spur für wartende Autos für die Einfahrt ins Parkhaus in einem Teil der Klingentalstrasse den Velogegenverkehr in der Einbahnstrasse aufheben. Der Rekurs wurde vom Bau- und Verkehrsdepartement gutgeheissen. Weil an wenigen Tagen bei voller Auslastung des Parkhauses die Zufahrt zum Parkhaus die Strasse teilweise verstopft, ist es nicht verhältnismässig, während des ganzen Jahres den Velogegenverkehr zu verbieten. Trotz Gutheissung des Rekurses wurden allerdings Pro Velo beider Basel und einem weiteren Rekurrenten Kosten auferlegt, weil sie nicht zum Rekurs berechtigt gewesen seien. Gegen diesen Kostenentscheid haben Pro Velo beider Basel und der Rekurrent einen Verwaltungsgerichtrekurs beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt (kantonales Obergericht und Verwaltungsgericht) eingereicht. Dieser Verwaltungsrekurs ist vom Gericht gutgeheissen und der Kostenentscheid des Bau- und Verkehrsdepartements aufgehoben worden: Das Bau- und Verkehrsdepartement hätte im vorliegenden Fall die Rekurslegitimation der beiden Rekurrenten gar nicht speziell prüfen müssen, weil andere Rekurrentinnen und Rekurrenten klar legitimiert waren. Deshalb könne ihnen auch keine Kosten auferlegt werden. (Urteil VD.2023.112 vom 23. Dezember 2023)
Klybeckstrasse: Verbesserungen für Velofahrende bei Strassenbauprojekt und bei neuen Kaphaltestellen: In einem Teilbereich Klybeckstrasse sollten vier Haltestellen behindertengerecht umgestaltet und teilweise mit hohen Haltekanten versehen werden. Dies hatte auch die Aufhebung von Veloabstellplätzen zur Folge. In einer Einsprache wurden zusätzliche Veloabstellplätze nahe einem Quartiertreffpunkt und die Reduktion auf 30 km/h auf der ganzen Strecke verlangt, weil es zu wenig Platz für andere Velomassnahmen bei den Kaphaltestellen hat. Deshalb sollte zumindest das Tempo für alle Verkehrsteilnehmenden reduziert werden, damit Velofahrende die Gleise besser für die Durchfahrt durch die Haltestelle queren können. Im Rahmen einer Einspracheverhandlung sind beide Forderungen anerkannt und die Umsetzung ist schriftlich garantiert worden. Deshalb konnte die Einsprache zurückgezogen werden.
Burgfelderstrasse: Verbesserungen für Velofahrende bei Strassenbauprojekt und bei Kaphaltestellen: Pro Velo beider Basel hat zusammen mit weiteren Rekurrentinnen und Rekurrenten Velomassnahmen im Zusammenhang mit einem Strassenbauprojekt und der Anpassung von Tramhaltestellen an das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat alle Forderungen abgelehnt. Der dagegen erhobene Verwaltungsrekurs ist vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt als Verwaltungsgericht teilweise gutgeheissen worden: Zuerst hat das Appellationsgericht festgestellt, dass das Veloweggesetz Anwendung finden muss, auch wenn die Planung deutlich früher (zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes) begonnen hat. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Planauflage geltenden Rechtsgrundlagen, darunter im konkreten Fall auch das Veloweggesetz. Abgelehnt hat das Gericht, einen durchgehenden Velostreifen zu Lasten von Autoparkplätzen auf der Pendlerroute anzuordnen. Gutgeheissen hat es dagegen, dass auf einem Teilbereich, der auch als Basisroute im Teilrichtplan Velo eingetragen ist, Velomassnahmen ergriffen werden müssen. Hier sind Autoparkplätze aufzuheben, weil auf Basisrouten auch von wenig routinierten Velofahrenden benutzt werden. Zudem muss mindestens im Bereich der beiden Kaphaltestellen (Tramhaltestellen mit hoher Haltekanten) die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden, allenfalls ist zu prüfen, ob die Geschwindigkeit nicht zur Verbesserung der Sicherheit der Velofahrenden im ganzen Abschnitt und nicht nur im Haltestellenbereich zu reduzieren ist. Die verlangte weitere Massnahme (Trottoirüberfahrt bei der Tramhaltestelle) dagegen wurde vom Gericht abgelehnt: Das Gericht stellt zwar klar fest, dass die Kaphaltestelle mit hohen Haltekanten sehr gefährlich ist, sieht es aber im Ermessen des Regierungsrats, die gewählte Lösung ohne Trottoirüberfahrt umzusetzen. Dieser Entscheid ist inzwischen rechtskräftig. Als Grundsatzentscheid hat er zur Folge, dass künftig bei allen Tramhaltestellen mit hoher Haltekante, bei denen noch Tempo 50 km/ gilt, die Geschwindigkeit zu reduzieren ist, wenn keine anderen Velomassnahmen (Trottoirüberfahrt oder Umfahrung) getroffen werden. (Urteil VD.2024.44 vom 9. April 2025).
Clarastrasse/Claraplatz: Gegen das Projekt der Umgestaltung der Strasse samt neuen hohen Haltekanten bei Tramhaltestellen (Anpassung an das Behindertengleichstellungsgesetz)   ist von Pro Velo beider Basel und weiteren Einsprechenden eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden. Das Bundesamt für Verkehr hat die Plangenehmigung erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung festgestellt. Die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist aktuell hängig, der Schriftenwechsel noch im Gange.